übermittelte Daten (§§ 303b Abs. 3, 303c Abs. 3) für die Zwecke nach § 303e Abs. 2 aufbereiten, Qualitätssicherungen der Daten, Anträge auf Datennutzung prüfen, beantragte Daten Nutzungsberechtigten ( ...
Abs. 3 stellt klar, welche Aufgaben der Sozialleistungsträger neben den originären Aufgaben, die sich aus dem Sozialgesetzbuch direkt ergeben, auch als Aufgaben nach dem SGB anzusehen sind und damit ...
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